IBG Ingenieurbüro für Gesamtplanung GmbH

 

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

     

Ü

Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). Nach § 4 BaustellV haben Bauherren für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen der Baustellenverordnung zu veranlassen.

 

Diese Pflicht beinhaltet auch die Bestellung geeigneter Koordinatoren - sofern der Bauherr mangels eigener Fachkenntnisse - die Aufgaben des Koordinators nicht selbst wahrnehmen kann.

 

IBG übernimmt für den Bauherren die Aufgaben der Planungs- und Überwachungsphase nach BaustellV und berät ihn bei der Umsetzung der "Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes" nach § 4 Arbeitsschutzgesetzes.

 

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